Batterieverordnung

 

Batterieverordnung
Hinweis zur
Entsorgung von Altbatterien


Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder
Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form
nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von
Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung
gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen
Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von
Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere
Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als
Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien
vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns
zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden

Adresse unentgeltlich abgeben:


Christian Bittmann
Hintergasse 20
63688 Gedern
Deutschland

Telefon: +49 60459834557
Fax: +49 60459834558

E-Mail: info@compubest.de



Bedeutung der Batteriesymbole Batterien
sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet.
Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben
werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber,
mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei
enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung
des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht „Cd“ für Cadmium,
„Pb“ steht für Blei, und „Hg“ für Quecksilber.“
Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten

Dienachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/
oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im
Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen
Sicherheit.

Hinweise zur Entsorgung von


Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang
3 zum ElektroG:
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten
Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als
unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in
den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über
die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.

Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom
Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem
zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz
2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen
Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.

Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die
getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die
getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine
durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:

Hinweis zum Datenschutz

Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten
(etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter
gelangen dürfen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für
die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen
müssen.
 
 

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